Bedingungen und Konditionen
1. Auslegung
1.1 Begriffsbestimmungen
Werktag: Tag, der weder ein Samstag noch ein Sonntag noch ein Feiertag in England ist und an dem die Banken in London geöffnet sind. Die Termine für die Weihnachtsferien werden zu Beginn jedes Jahres bekannt gegeben.
Vertrag: Der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Produkte gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kunde: die Person oder das Unternehmen, die/das die Produkte vom Lieferanten kauft.
Höhere Gewalt: Ereignis, Umstand oder Grund, der sich der zumutbaren Kontrolle einer Partei entzieht.
Lieferant: La Riche Limited, eine in England und Wales unter der Nummer 01543871 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in 10 Towerfield Close, Shoeburyness, Southend-On-Sea, Essex, SS3 9QP, England.
Begriffe: die vorliegenden Lieferbedingungen.
Dolmetschen:
(a) Der Begriff „Person“ bezeichnet natürliche Personen, juristische Personen und Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen oder nicht).
(b) Jeder Verweis auf eine Partei umfasst deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger und autorisierten Abtretungsempfänger.
(c) Jeder Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf dieses Gesetz oder diese gesetzliche Bestimmung in ihrer geänderten oder neu erlassenen Fassung. Jeder Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle nachgeordneten Vorschriften, die gemäß diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassen wurden.
(d) Alle Wörter, die auf die Begriffe „einschließlich“, „umfassen“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind als Beispiele zu verstehen und schränken die Bedeutung der ihnen vorangehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Ausdrücke oder Begriffe nicht ein.
(e) Jeder Verweis auf Dokumente oder Schriftstücke umfasst auch E-Mails.
2. Vertragsgrundlage
2.1 Die vorliegenden Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die aufgrund von Gesetzen, Handelsbräuchen, Praktiken oder Handelsgepflogenheiten implizit gelten würden. Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, sich auf Bedingungen zu berufen, die in Dokumenten des Kunden bestätigt, mit diesen geliefert oder in diesen enthalten sind und die mit den vorliegenden Bedingungen unvereinbar sind.
2.2 Um eine Bestellung für Produkte aufzugeben, muss der Kunde ein Bestellformular an den Lieferanten senden. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in dem von ihm gesendeten Bestellformular verantwortlich.
2.3 Ein versandtes Bestellformular gilt als Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrags mit dem Lieferanten, ist jedoch erst nach Annahme durch den Lieferanten gemäß Punkt 2.4 verbindlich.
2.4 Die Bestellung ist verbindlich und der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Lieferant die Bestellung per E-Mail annimmt. Die Annahme liegt im Ermessen des Lieferanten und unterliegt dem Zahlungseingang. Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen Änderungen an einer Bestellung nach deren Annahme akzeptieren. Nach Annahme der Bestellung stellt der Lieferant eine Begleitbestellung mit einer Referenznummer für die Bestellung aus, die jede Partei zur Identifizierung dieser Bestellung verwendet.
2.5 Alle vom Lieferanten erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien, einschließlich aller Beschreibungen oder Abbildungen auf der Website des Lieferanten, dienen lediglich dazu, eine ungefähre Vorstellung von den dort genannten Produkten zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrags und haben keine vertragliche Wirkung. Der Kunde erkennt jedoch an, dass für die Produkte wichtige Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise gelten, die in den Broschüren, auf den Verpackungen, Etiketten und anderen vom Lieferanten bereitgestellten Dokumenten enthalten sind und deren Einzelheiten auf der Website des Lieferanten verfügbar sind. Der Kunde akzeptiert die Lieferung der Produkte auf dieser Grundlage und verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die genannten Hinweise und Gebrauchsanweisungen allen Personen, an die der Kunde Produkte liefert, zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist für den Weiterverkauf oder Vertrieb der Produkte allein verantwortlich.
2.6 Ein vom Lieferanten für die Produkte abgegebenes Angebot stellt kein Angebot dar. Ein Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Abgabe gültig.
3. Produkte
3.1 Die Produkte sind auf der Website des Anbieters beschrieben.
3.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Produkte, einschließlich aller Beschreibungen, zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
4. Qualität
4.1 Der Lieferant garantiert, dass die Produkte:
(a) ihrer Beschreibung entsprechen und
(b) frei von wesentlichen Mängeln in Bezug auf Konstruktion, Material und Herstellung.
4.2 Vorbehaltlich der Klausel 4.3 gelten die folgenden Bestimmungen:
(a) Der Kunde teilt dem Lieferanten innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung schriftlich mit, dass alle oder ein Teil der Produkte nicht der in Klausel 4.1 definierten Garantie entsprechen; und
(b) Der Kunde legt Nachweise, einschließlich fotografischer Nachweise, für den Mangel vor, und (falls erforderlich) dem Lieferanten wird eine angemessene Frist zur Prüfung dieser Produkte eingeräumt; und
(c) der Kunde (auf Verlangen des Lieferanten) diese Produkte an den Sitz des Lieferanten zurücksendet,
Der Lieferant wird nach eigenem Ermessen die fehlerhaften Produkte (oder Teile davon) reparieren oder ersetzen oder den Preis der fehlerhaften Produkte vollständig zurückerstatten, wenn diese in einem wiederverkaufsfähigen Zustand zurückgegeben werden. Werden innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung keine Mängel gemeldet, gelten die Produkte als angenommen und jegliches Recht auf Ablehnung erlischt.
4.3 Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Punkt 4.1 genannten Garantie durch die Produkte in folgenden Fällen:
(a) Der Kunde nutzt die Produkte nach Erhalt einer Mitteilung gemäß Punkt 4.2 weiterhin.
(b) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten hinsichtlich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Produkte oder (falls diese fehlen) die für diese geltenden guten Handelspraktiken nicht befolgt hat;
(c) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Lieferant die Anweisungen des Kunden befolgt hat;
(d) der Kunde diese Produkte ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten verändert oder repariert;
(e) der Defekt auf normalen Verschleiß, böswillige Handlungen, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist; oder
(f) Die Produkte weichen aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um ihre Konformität mit den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu gewährleisten, von ihrer Beschreibung ab.
4.4 Mit Ausnahme der in dieser Klausel 4 genannten Fälle haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 genannten Produktgarantie.
4.5 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Gesetzes über den Verkauf von Produkten (Sale of Products Act) von 1979 implizierten Bedingungen sind vom Vertrag ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4.6 Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten gelieferten reparierten oder ersetzten Produkte.
5. Eigentumsrecht und Risiko
5.1 Das Risiko für die Produkte geht mit der Lieferung auf den Kunden über.
5.2 Das Eigentumsrecht an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Lieferant die vollständige Bezahlung (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) der Produkte und aller anderen Waren, die der Lieferant an den Kunden geliefert hat und deren Bezahlung fällig ist, erhalten hat. In diesem Fall geht das Eigentum an den Produkten zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über.
5.3 Bis zum Eigentumsübergang der Produkte auf den Kunden hat dieser:
(a) die Produkte getrennt von allen anderen Waren des Kunden zu lagern, damit sie leicht als Eigentum des Lieferanten identifizierbar bleiben;
(b) die Etiketten oder Verpackungen, die auf den Produkten angebracht sind oder sich auf diese beziehen, nicht zu entfernen, zu beschädigen oder zu verdecken;
(c) die Produkte in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum zum vollen Wert gegen alle Risiken zu versichern;
(d) den Lieferanten unverzüglich zu informieren, wenn eines der in den Klauseln 9.1(b) bis 9.1(d) aufgeführten Ereignisse eintritt; und
(e) dem Lieferanten alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser von Zeit zu Zeit in angemessener Weise anfordern kann, und zwar in Bezug auf:
(i) Produkte; und
(ii) die aktuelle finanzielle Situation des Kunden.
5.4 Zu jedem Zeitpunkt vor der Übertragung des Eigentums an den Produkten auf den Kunden kann der Lieferant vom Kunden verlangen, ihm alle in seinem Besitz befindlichen Produkte, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt integriert wurden, auszuhändigen, und wenn der Kunde dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt, Zugang zu allen Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten zu erhalten, in denen die Produkte gelagert sind, um sie zurückzuholen.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Die in dieser Klausel 6 vorgesehenen Einschränkungen und Ausschlüsse:
(i) gelten für jegliche Haftung, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergibt, einschließlich vertraglicher Haftung, deliktischer Haftung (einschließlich Fahrlässigkeit), Haftung für falsche Angaben, Haftung für Rückerstattung oder Sonstiges; und
(ii) den Versicherungsschutz widerspiegeln, den der Anbieter abgeschlossen hat, sodass der Kunde selbst für den Versicherungsschutz für eventuelle Selbstbehalte verantwortlich ist.
6.2 Keine Bestimmung des Vertrags schränkt eine Haftung ein, die gesetzlich nicht eingeschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:
(a) Durch Fahrlässigkeit verursachter Tod oder Körperverletzung;
(b) Betrug oder betrügerische Falschangaben;
(c) Verstoß gegen die stillschweigenden Bedingungen von Artikel 12 des Gesetzes über den Verkauf von Produkten von 1979 (Sale of Products Act 1979); oder
(d) fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987 (Consumer Protection Act).
6.3 Vorbehaltlich der Klausel 6.2 übersteigt die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden nicht den Gesamtpreis, den der Kunde für die Bestellung(en), auf die sich die Haftung bezieht, gezahlt hat oder zu zahlen hat.
6.4 Vorbehaltlich der Klausel 6.2 sind die folgenden Arten von Verlusten vollständig ausgeschlossen: entgangener Gewinn, Umsatz- oder Geschäftsausfall, Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen, Verlust erwarteter Einsparungen, Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen, Verlust oder Beschädigung von Goodwill und/oder indirekte oder Folgeschäden.
6.5 Die vorliegende Klausel 6 bleibt auch nach Beendigung des Vertrags gültig.
7. Kündigung
7.1 Unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
(a) der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung begeht und (soweit dieser Verstoß behoben werden kann) diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer schriftlichen Aufforderung behebt;
(b) der Kunde Maßnahmen oder Vorkehrungen im Zusammenhang mit seiner Insolvenz, seiner vorläufigen Liquidation oder einem Vergleich oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft (außer im Rahmen einer auf Solvenz basierenden Umstrukturierung), die Gewährung eines Zahlungsaufschubs, seine Auflösung (sei es freiwillig oder gerichtlich angeordnet, außer zum Zwecke einer solvenzbasierten Restrukturierung), wenn für sein Vermögen ein Insolvenzverwalter bestellt wird oder er seine Geschäftstätigkeit einstellt, oder, wenn die Maßnahme oder Handlung in einer anderen Gerichtsbarkeit ergriffen wird, im Zusammenhang mit einem ähnlichen Verfahren in der betreffenden Gerichtsbarkeit;
(c) der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt, einzustellen droht, eingestellt hat oder einzustellen droht; oder
(d) sich die finanzielle Lage des Kunden so weit verschlechtert, dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass seine Fähigkeit zur Erfüllung der Vertragsbedingungen beeinträchtigt ist.
7.2 Unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant die Lieferung der Produkte gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aussetzen, wenn der Kunde von einem der in Klausel 7. 1(b) bis 7.1(d) genannten Ereignisse betroffen ist oder wenn der Lieferant vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kunde von einem dieser Ereignisse betroffen sein wird, oder wenn der Kunde einen gemäß diesem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.
7.3 Unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn dieser einen vertraglich geschuldeten Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.
7.4 Bei Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund hat der Kunde dem Lieferanten unverzüglich alle ausstehenden Rechnungen und Zinsen zu zahlen, und für gelieferte Produkte, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, erstellt der Lieferant eine Rechnung, die vom Kunden nach Erhalt zu begleichen ist.
7.5 Die Kündigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, hat keinen Einfluss auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erworbenen Rechte und Rechtsmittel der Parteien, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für Vertragsverletzungen zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestanden.
7.6 Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach Beendigung des Vertrags in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, bleiben in vollem Umfang in Kraft und anwendbar.
8. Höhere Gewalt
Keine der Parteien verstößt gegen den Vertrag oder haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllungen auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung 4 Wochen oder länger an, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen gegenüber der betroffenen Partei schriftlich kündigen.
9. Allgemeines
9.1 Abtretung und sonstige Transaktionen.
(a) Der Lieferant kann jederzeit alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch übertragen oder auf andere Weise darüber verfügen.
(b) Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen.
9.2 Vertraulichkeit.
(a) Jede Partei verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags keine vertraulichen Informationen über die Aktivitäten, Geschäfte, Kunden oder Lieferanten der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, außer in den in Klausel 9.2(b) vorgesehenen Fällen.
(b) Jede Partei kann vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen:
(i) seinen Mitarbeitern, Führungskräften, Vertretern oder Beratern, die diese Informationen benötigen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter oder Berater, denen sie vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 9.2 einhalten; und
(ii) soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, durch ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde
(c) Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke als die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verwenden.
9.3 Vollständigkeit der Vereinbarung.
(a) Der vorliegende Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und annulliert alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Garantien, Erklärungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Gegenstand.
(b) Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, keine Rechtsmittel in Bezug auf Erklärungen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese in gutem Glauben oder fahrlässig abgegeben wurden) einzulegen, die nicht im Vertrag enthalten sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, keine Rechte aus unbeabsichtigten oder fahrlässigen Falschangaben auf der Grundlage der im Vertrag enthaltenen Erklärungen geltend zu machen.
9.4 Änderungen. Änderungen dieses Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet sind.
9.5 Verzicht. Die Tatsache, dass eine Partei ein vertraglich oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel nicht oder verspätet ausübt, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder auf andere Rechte oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt nicht die spätere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels oder anderer Rechte oder Rechtsmittel. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt nicht die spätere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
9.6 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt diese Bestimmung als gestrichen, ohne dass dadurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags beeinträchtigt wird. Wird eine Bestimmung des Vertrags gemäß diesem Absatz 9.6 als gestrichen betrachtet, verhandeln die Parteien in gutem Glauben, um sich auf eine Ersatzbestimmung zu einigen, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Ergebnis so nahe wie möglich kommt.
9.7 Kommunikation.
(a) Alle Mitteilungen an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und:
(i) persönlich übergeben oder per vorfrankiertem Expressversand oder einem anderen Zustelldienst mit Lieferung am nächsten Werktag an den Firmensitz (im Falle eines Unternehmens) oder an den Hauptsitz (in allen anderen Fällen) versandt werden; oder
(ii) per E-Mail an die von dieser Partei für die Benachrichtigung angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
(b) Jede Mitteilung gilt als zugestellt:
(i) bei persönlicher Übergabe durch Unterzeichnung der Empfangsbestätigung;
(ii) bei Versand per vorfrankierter Priority-Sendung oder einem anderen Zustelldienst mit Zustellung am nächsten Werktag um 9:00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; und
(iii) bei Versand per E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung oder, wenn dieser Zeitpunkt außerhalb der Öffnungszeiten am Empfangsort liegt, bei Wiederaufnahme der Öffnungszeiten. In dieser Klausel 11.7(b)(iii) bezeichnet „Öffnungszeiten” den Zeitraum zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, montags bis freitags, mit Ausnahme von Feiertagen am Empfangsort.
(c) Diese Klausel gilt nicht für die Zustellung von Verfahrensunterlagen oder anderen Dokumenten im Rahmen von Gerichtsverfahren oder gegebenenfalls Schiedsverfahren oder anderen Formen der Streitbeilegung.
9.8 Rechte Dritter. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt der Vertrag keine Rechte gemäß dem Gesetz über Verträge (Rechte Dritter) von 1999, die es ermöglichen, eine Bestimmung des Vertrags geltend zu machen.
9.9 Anwendbares Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen englischem und walisischem Recht und werden entsprechend ausgelegt.
9.10 Gerichtsstand. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung aller Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben.
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