Bedingungen und Konditionen
1. Auslegung
1.1 Begriffsbestimmungen
Geschäftstag: Ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England ist und an dem die Banken in London geöffnet sind. Die Termine für die Weihnachtsferien werden zu Beginn jedes Jahres bekannt gegeben.
Vertrag: Der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Produkte gemäß diesen Bedingungen.
Kunde: die Person oder Firma, die die Produkte vom Lieferanten kauft.
Ereignis höherer Gewalt: ein Ereignis, Umstand oder Grund, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt.
Lieferant: La Riche Limited, gegründet und registriert in England und Wales unter der Firmennummer 01543871 mit Sitz in 10 Towerfield Close, Shoeburyness, Southend-On-Sea, Essex, SS3 9QP, England.
Begriffe: diese Lieferbedingungen.
Interpretation:
(a) Der Begriff „Person” umfasst natürliche Personen, juristische Personen und nicht rechtsfähige Körperschaften (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen oder nicht).
(b) Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger.
(c) Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist eine Bezugnahme auf diese in ihrer geänderten oder neu erlassenen Fassung. Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle untergeordnete Rechtsvorschriften, die gemäß diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassen wurden.
(d) Alle Wörter, die auf die Begriffe „einschließlich“, „umfassen“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind als Beispiele zu verstehen und schränken die Bedeutung der diesen Begriffen vorangehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Ausdrücke oder Begriffe nicht ein.
(e) Eine Bezugnahme auf Schriftstücke oder Schriftliches umfasst auch E-Mails.
2. Vertragsgrundlage
2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsgepflogenheiten impliziert sind. Der Kunde verzichtet auf jegliches Recht, sich auf Bedingungen zu berufen, die in Dokumenten des Kunden bestätigt, mit diesen geliefert oder darin enthalten sind und die mit diesen Bedingungen unvereinbar sind.
2.2 Um eine Bestellung für Produkte aufzugeben, muss der Kunde ein Bestellformular beim Lieferanten einreichen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Angaben auf dem von ihm eingereichten Bestellformular vollständig und korrekt sind.
2.3 Ein eingereichtes Bestellformular gilt als Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrags mit dem Lieferanten, ist jedoch erst nach Annahme durch den Lieferanten gemäß Ziffer 2.4 verbindlich.
2.4 Die Bestellung ist verbindlich und der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Lieferant das Bestellformular durch eine E-Mail-Bestätigung annimmt. Die Annahme liegt im Ermessen des Lieferanten und erfolgt vorbehaltlich des Zahlungseingangs. Der Lieferant kann nach eigenem Ermessen Änderungen an einer Bestellung nach deren Annahme akzeptieren. Nach Annahme der Bestellung stellt der Lieferant eine begleitende Bestellung mit einer Referenznummer für die Bestellung aus, die jede Partei zur Identifizierung dieser Bestellung verwendet.
2.5 Alle vom Lieferanten erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien, einschließlich aller Beschreibungen oder Abbildungen auf der Website des Lieferanten, dienen ausschließlich dazu, eine ungefähre Vorstellung von den darin genannten Produkten zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrags und haben keine vertragliche Wirkung. Der Kunde erkennt jedoch an, dass für die Produkte wichtige Gebrauchsanweisungen und Hinweise gelten, die in Broschüren, auf Verpackungen, Etiketten und anderen vom Lieferanten bereitgestellten Unterlagen aufgeführt sind und deren Einzelheiten auf der Website des Lieferanten verfügbar sind. Der Kunde akzeptiert die Lieferung der Produkte auf dieser Grundlage und verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die genannten Hinweise und Gebrauchsanweisungen allen Personen, an die der Kunde Produkte liefert, zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist für den Weiterverkauf oder Vertrieb der Produkte voll verantwortlich.
2.6 Ein vom Lieferanten ausgestelltes Angebot für die Produkte stellt kein Angebot dar. Ein Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum gültig.
3. Produkte
3.1 Die Produkte sind auf der Website des Lieferanten beschrieben.
3.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Produkte, einschließlich aller Beschreibungen, zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
4. Qualität
4.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die Produkte:
(a) ihrer Beschreibung entsprechen und
(b) frei von wesentlichen Mängeln in Bezug auf Design, Material und Verarbeitung sind.
4.2 Vorbehaltlich der Klausel 4.3 gilt Folgendes:
(a) Der Kunde teilt dem Lieferanten innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung schriftlich mit, dass einige oder alle Produkte nicht der in Klausel 4.1 festgelegten Garantie entsprechen; und
(b) Der Kunde legt Beweise, einschließlich fotografischer Beweise, für den Mangel vor und (falls erforderlich) erhält der Lieferant eine angemessene Gelegenheit, diese Produkte zu untersuchen; und
(c) der Kunde (auf Aufforderung des Lieferanten) diese Produkte an den Geschäftssitz des Lieferanten zurücksendet,
repariert oder ersetzt der Lieferant nach eigenem Ermessen die mangelhaften Produkte (oder Teile davon) oder erstattet, wenn die Produkte in verkaufsfähigem Zustand zurückgesandt werden, den Preis der mangelhaften Produkte in voller Höhe. Werden innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung keine Mängel gemeldet, gelten die Produkte als angenommen und jegliches Recht auf Ablehnung erlischt.
4.3 Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 4.1 genannten Gewährleistung durch die Produkte in folgenden Fällen:
(a) Der Kunde nutzt die Produkte nach einer Mitteilung gemäß Ziffer 4.2 weiter.
(b) der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten hinsichtlich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Produkte oder (falls keine vorhanden sind) die guten Handelsbräuche in Bezug auf diese nicht befolgt hat;
(c) der Mangel entsteht, weil der Lieferant den Anweisungen des Kunden gefolgt ist;
(d) der Kunde diese Produkte ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten verändert oder repariert;
(e) der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist; oder
(f) die Produkte aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um die Einhaltung geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen sicherzustellen, von ihrer Beschreibung abweichen.
4.4 Mit Ausnahme der in dieser Klausel 4 genannten Fälle haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 genannten Gewährleistung für die Produkte.
4.5 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Products Act 1979 (Gesetz über den Verkauf von Produkten) implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
4.6 Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten gelieferten reparierten oder ersetzten Produkte.
5. Eigentumsrecht und Risiko
5.1 Das Risiko für die Produkte geht mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
5.2 Das Eigentumsrecht an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Lieferant die vollständige Zahlung (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) für die Produkte und alle anderen Waren erhalten hat, die der Lieferant dem Kunden geliefert hat und für die die Zahlung fällig geworden ist. In diesem Fall geht das Eigentumsrecht an den Produkten zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über.
5.3 Bis zum Übergang des Eigentums an den Produkten auf den Kunden hat der Kunde:
(a) die Produkte getrennt von allen anderen Waren des Kunden zu lagern, damit sie als Eigentum des Lieferanten leicht identifizierbar bleiben;
(b) keine Kennzeichnungen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Produkte zu entfernen, zu verunstalten oder zu verdecken;
(c) die Produkte in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum gegen alle Risiken zum vollen Preis zu versichern;
(d) den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 9.1(b) bis Klausel 9.1(d) aufgeführten Ereignisse eintritt; und
(e) dem Lieferanten alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Lieferant von Zeit zu Zeit in angemessener Weise in Bezug auf Folgendes anfordert:
(i) die Produkte; und
(ii) die aktuelle Finanzlage des Kunden.
5.4 Zu jedem Zeitpunkt vor dem Übergang des Eigentums an den Produkten auf den Kunden kann der Lieferant vom Kunden verlangen, alle in seinem Besitz befindlichen Produkte, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt integriert wurden, auszuliefern, und wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, alle Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Produkte gelagert sind, zu betreten, um sie zurückzuholen.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Die Beschränkungen und Ausschlüsse in dieser Klausel 6:
(i) gelten für jede Haftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig, und;
(ii) spiegeln den Versicherungsschutz wider, den der Lieferant abschließen konnte, so dass der Kunde selbst für den Versicherungsschutz für etwaige Selbstbeteiligungen verantwortlich ist.
6.2 Keine Bestimmung des Vertrags schränkt eine Haftung ein, die gesetzlich nicht eingeschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für:
(a) Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;
(b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;
(c) Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Products Act 1979 (Gesetz über den Verkauf von Produkten) implizierten Bedingungen; oder
(d) fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act 1987 (Verbraucherschutzgesetz).
6.3 Vorbehaltlich der Klausel 6.2 übersteigt die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden nicht den vom Kunden für die Bestellung(en), auf die sich die Haftung bezieht, gezahlten oder zu zahlenden Gesamtpreis.
6.4 Vorbehaltlich der Klausel 6.2 sind die folgenden Arten von Verlusten vollständig ausgeschlossen: entgangener Gewinn, Umsatz- oder Geschäftsausfall, Verlust von Vereinbarungen oder Verträgen, Verlust erwarteter Einsparungen, Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen, Verlust oder Beschädigung von Goodwill und/oder indirekte oder Folgeschäden.
6.5 Diese Klausel 6 gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
7. Kündigung
7.1 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn:
(a) der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen eine Bestimmung des Vertrags begeht und (sofern ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt;
(b) der Kunde Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit seiner Unterstellung unter Zwangsverwaltung, vorläufiger Liquidation oder einem Vergleich oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solvenzbasierten Umstrukturierung), der Erlangung eines Moratoriums, seiner Auflösung (sei es freiwillig oder auf gerichtliche Anordnung, es sei denn zum Zwecke einer solvenzbasierten Umstrukturierung) wenn für sein Vermögen ein Insolvenzverwalter bestellt wird oder er seine Geschäftstätigkeit einstellt oder, wenn die Maßnahme oder Handlung in einer anderen Gerichtsbarkeit ergriffen wird, im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der betreffenden Gerichtsbarkeit;
(c) der Kunde die gesamte oder einen wesentlichen Teil seiner Geschäftstätigkeit einstellt, mit der Einstellung droht, einstellt oder mit der Einstellung droht; oder
(d) sich die finanzielle Lage des Kunden so weit verschlechtert, dass die Annahme, dass seine Fähigkeit zur Erfüllung der Vertragsbedingungen gefährdet ist, vernünftigerweise gerechtfertigt ist.
7.2 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant die Lieferung der Produkte gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aussetzen, wenn der Kunde von einem der in Klausel 7.1(b) bis Klausel 7.1(d) aufgeführten Ereignisse betroffen ist oder der Lieferant vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kunde von einem dieser Ereignisse betroffen sein wird, oder wenn der Kunde einen gemäß diesem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.
7.3 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.
7.4 Bei Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund hat der Kunde dem Lieferanten unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen zu zahlen, und für gelieferte Produkte, für die noch keine Rechnung gestellt wurde, stellt der Lieferant eine Rechnung aus, die vom Kunden sofort nach Erhalt zu bezahlen ist.
7.5 Die Kündigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, hat keinen Einfluss auf die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für Vertragsverletzungen zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestanden.
7.6 Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach Beendigung des Vertrags in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
8. Höhere Gewalt
Keine der Parteien verstößt gegen den Vertrag oder haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllungen auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung 4 Wochen oder länger an, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich gegenüber der betroffenen Partei kündigen.
9. Allgemeines
9.1 Abtretung und sonstige Geschäfte.
(a) Der Lieferant kann jederzeit alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch übertragen oder auf andere Weise darüber verfügen.
(b) Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten keine seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, treuhänderisch übertragen oder auf andere Weise darüber verfügen.
9.2 Vertraulichkeit.
(a) Jede Partei verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags keine vertraulichen Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, außer wie in Klausel 9.2(b) vorgesehen.
(b) Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
(i) gegenüber ihren Mitarbeitern, Führungskräften, Vertretern oder Beratern, die diese Informationen benötigen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 9.2 einhalten; und
(ii) soweit dies gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist
(c) Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke als zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verwenden.
9.3 Gesamte Vereinbarung.
(a) Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und löscht alle früheren Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Erklärungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Gegenstand.
(b) Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsmittel in Bezug auf Aussagen, Erklärungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden) hat, die nicht im Vertrag enthalten sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Ansprüche aufgrund unverschuldeter oder fahrlässiger Falschdarstellungen auf der Grundlage von Aussagen im Vertrag geltend machen kann.
9.4 Änderungen. Änderungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet sind.
9.5 Verzicht. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein im Vertrag oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
9.6 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als gestrichen, ohne dass dies die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags beeinträchtigt. Wird eine Bestimmung des Vertrags gemäß dieser Ziffer 9.6 als gestrichen angesehen, so verhandeln die Parteien in gutem Glauben, um sich auf eine Ersatzbestimmung zu einigen, die so weit wie möglich das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung erreicht.
9.7 Mitteilungen.
(a) Alle Mitteilungen, die einer Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zugestellt werden, müssen schriftlich erfolgen und:
(i) persönlich oder per vorfrankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst mit Lieferung am nächsten Werktag an den Sitz (im Falle eines Unternehmens) oder den Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) zugestellt werden; oder
(ii) per E-Mail an die von dieser Partei für die Zustellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
(b) Jede Mitteilung gilt als zugestellt:
(i) bei persönlicher Zustellung mit Unterzeichnung des Zustellungsbelegs;
(ii) bei Versand per vorfrankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst mit Lieferung am nächsten Werktag um 9:00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; und
(iii) bei Versand per E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung oder, wenn dieser Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten am Empfangsort liegt, bei Wiederaufnahme der Geschäftszeiten. In dieser Klausel 11.7(b)(iii) bezeichnet „Geschäftszeiten” die Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag an einem Tag, der kein Feiertag am Empfangsort ist.
(c) Diese Klausel gilt nicht für die Zustellung von Verfahrensunterlagen oder anderen Dokumenten im Rahmen von Gerichtsverfahren oder, falls zutreffend, von Schiedsverfahren oder anderen Methoden der Streitbeilegung.
9.8 Rechte Dritter. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet der Vertrag keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zur Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrags.
9.9 Anwendbares Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und sind entsprechend auszulegen.
9.10 Gerichtsstand. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben.
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